Letzte Änderungen zu "Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene:
Änderung Ziffer I.2.2 und II.2.2 der Anlage 2"
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung Ziffer I.2.2 und II.2.2 der Anlage 2
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Februar 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 3. Mai 2017 in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung Ziffer I.2.2 und II.2.2 der Anlage 2
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Februar 2017 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung Ziffer I.2.2 und II.2.2 der Anlage 2
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Februar 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.