Letzte Änderungen zu "Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen:
Redaktionelle Anpassung an das Krankenhausstrukturgesetz"
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Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen: Redaktionelle Anpassung an das Krankenhausstrukturgesetz
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Januar 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 9. November 2017 in Kraft.
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Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen: Redaktionelle Anpassung an das Krankenhausstrukturgesetz
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Januar 2017 wurde vom BMG nicht beanstandet, aber mit einer Auflage verknüpft. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen: Redaktionelle Anpassung an das Krankenhausstrukturgesetz
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Januar 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.