Letzte Änderungen zu "Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
Allogene Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom"
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Allogene Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Januar 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt vorbehaltlich der Ziffer II am 13. April 2017 in Kraft. Ziffer II des Beschlusses tritt mit dem Tag des Inkrafttretens der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses auf der Grundlage des § 137 Absatz 3 iVm § 275a SGBV in Kraft. Dies wird in dem Beschluss zur Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses auf der Grundlage des § 137 Absatz 3 iVm § 275a SGBV gesondert beschlossen.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Allogene Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Januar 2017 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Allogene Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Januar 2017. Das Inkrafttreten erfolgt vorbehaltlich der Ziffer II nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger