Letzte Änderungen zu "Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V:
Elektrostimulation des peripheren Nervensystems durch ein teilimplantierbares Neurostimulationssystem bei chronischen Schmerzen"
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Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V: Elektrostimulation des peripheren Nervensystems durch ein teilimplantierbares Neurostimulationssystem bei chronischen Schmerzen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Januar 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V: Elektrostimulation des peripheren Nervensystems durch ein teilimplantierbares Neurostimulationssystem bei chronischen Schmerzen
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Januar 2017.