Letzte Änderungen zu "Erprobungs-Richtlinie:
Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Erprobungs-Richtlinie: Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Januar 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 13. April 2017 in Kraft.
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Erprobungs-Richtlinie: Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Januar 2017 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Erprobungs-Richtlinie: Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Januar 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.