Letzte Änderungen zu "Bedarfsplanungs-Richtlinie:
Änderung in § 41 Absatz 5"
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderung in § 41 Absatz 5
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Dezember 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 16. März 2017 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderung in § 41 Absatz 5
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Dezember 2016 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderung in § 41 Absatz 5
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Dezember 2016. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.