Letzte Änderungen zu "Bestimmung einer weiteren nach § 92 Absatz 7d Satz 1 Halbsatz 2 SGB V stellungnahmeberechtigten Spitzenorganisation der Medizinproduktehersteller"
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Bestimmung einer weiteren nach § 92 Absatz 7d Satz 1 Halbsatz 2 SGB V stellungnahmeberechtigten Spitzenorganisation der Medizinproduktehersteller
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 24. November 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am 24. November 2016 in Kraft.
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Bestimmung einer weiteren nach § 92 Absatz 7d Satz 1 Halbsatz 2 SGB V stellungnahmeberechtigten Spitzenorganisation der Medizinproduktehersteller
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 24. November 2016.