Letzte Änderungen zu "Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen:
Erstfassung"
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Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen: Erstfassung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Oktober 2016 trat am 10. Juni 2017 in Kraft.
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Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen: Erstfassung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Oktober 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Inkrafttreten erfolgt nach der Veröffentlichung des Beschlusses des G-BA über die Versicherteninformation nach § 3 US-BAA-RL im Bundesanzeiger.
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Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen: Erstfassung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Oktober 2016 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen: Erstfassung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Oktober 2016. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und der Veröffentlichung des Beschlusses des G-BA über die Versicherteninformation nach § 3 US-BAA-RL im Bundesanzeiger.