Letzte Änderungen zu "Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung:
Ergänzung der Anlage II zu Verfahren 2 (QS WI) und Anpassung von Datenlieferfristen in Verfahren 1 (QS PCI)"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Ergänzung der Anlage II zu Verfahren 2 (QS WI) und Anpassung von Datenlieferfristen in Verfahren 1 (QS PCI)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. September 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
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Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Ergänzung der Anlage II zu Verfahren 2 (QS WI) und Anpassung von Datenlieferfristen in Verfahren 1 (QS PCI)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. September 2016 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Ergänzung der Anlage II zu Verfahren 2 (QS WI) und Anpassung von Datenlieferfristen in Verfahren 1 (QS PCI)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. September 2016. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 1. Januar 2017.