Letzte Änderungen zu "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern:
Anpassungen zum Erfassungsjahr 2017"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Anpassungen zum Erfassungsjahr 2017
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Juli 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
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Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Anpassungen zum Erfassungsjahr 2017
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Juli 2016 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Anpassungen zum Erfassungsjahr 2017
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Juli 2016. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 1. Januar 2017.