Letzte Änderungen zu "Geschäfts- und Verfahrensordnung:
Verbesserung der Verfahrenseffizienz und Berichtspflicht (§ 91 Absatz 11 SGB V), Anpassung der Verfahrensrechte der Patientenvertretung (§ 140f Absatz 2 SGB V)"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Geschäfts- und Verfahrensordnung: Verbesserung der Verfahrenseffizienz und Berichtspflicht (§ 91 Absatz 11 SGB V), Anpassung der Verfahrensrechte der Patientenvertretung (§ 140f Absatz 2 SGB V)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Juli 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 29. Oktober 2016 in Kraft.
-
Geschäfts- und Verfahrensordnung: Verbesserung der Verfahrenseffizienz und Berichtspflicht (§ 91 Absatz 11 SGB V), Anpassung der Verfahrensrechte der Patientenvertretung (§ 140f Absatz 2 SGB V)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Juli 2016 wurde vom BMG genehmigt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Geschäfts- und Verfahrensordnung: Verbesserung der Verfahrenseffizienz und Berichtspflicht (§ 91 Absatz 11 SGB V), Anpassung der Verfahrensrechte der Patientenvertretung (§ 140f Absatz 2 SGB V)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Juli 2016. Das Inkrafttreten erfolgt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.