Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Qualitätsindikatoren und Datenlieferverfahren für das Berichtsjahr 2015 (Anhang 3 zu Anlage 1 und Anlage 2 Qb-R)"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Qualitätsindikatoren und Datenlieferverfahren für das Berichtsjahr 2015 (Anhang 3 zu Anlage 1 und Anlage 2 Qb-R)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Juni 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Beschluss tritt bis auf § 1 Abs. 3 Satz 2 der Anlage 3 Qb-R am 19.07.2016 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Qualitätsindikatoren und Datenlieferverfahren für das Berichtsjahr 2015 (Anhang 3 zu Anlage 1 und Anlage 2 Qb-R)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Juni 2016. Das Inkrafttreten erfolgt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger.