Letzte Änderungen zu "Bedarfsplanungs-Richtlinie:
Änderungen im 9. Abschnitt Zulassung zur gemeinsamen Berufsausübung bei Zulassungsbeschränkungen (§§ 40 bis 47 BPL-RL)"
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderungen im 9. Abschnitt Zulassung zur gemeinsamen Berufsausübung bei Zulassungsbeschränkungen (§§ 40 bis 47 BPL-RL)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Juni 2016 (in der Fassung des Beschlusses vom 7. Juli 2016) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. September 2016 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderungen im 9. Abschnitt Zulassung zur gemeinsamen Berufsausübung bei Zulassungsbeschränkungen (§§ 40 bis 47 BPL-RL)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Juni 2016 (in der Fassung des Beschlusses vom 7. Juli 2016) wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderungen im 9. Abschnitt Zulassung zur gemeinsamen Berufsausübung bei Zulassungsbeschränkungen (§§ 40 bis 47 BPL-RL)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Juni 2016. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.