Letzte Änderungen zu "Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte:
Voraussetzungen für die Feststellung eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs in nicht unterversorgten Planungsbereichen durch den Landesausschuss"
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Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte: Voraussetzungen für die Feststellung eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs in nicht unterversorgten Planungsbereichen durch den Landesausschuss
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Juni 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. September 2016 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte: Voraussetzungen für die Feststellung eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs in nicht unterversorgten Planungsbereichen durch den Landesausschuss
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Juni 2016 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte: Voraussetzungen für die Feststellung eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs in nicht unterversorgten Planungsbereichen durch den Landesausschuss
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Juni 2016. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.