Letzte Änderungen zu "Geschäftsordnung:
Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 14a Abs. 3 Satz 4 GO"
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 14a Abs. 3 Satz 4 GO
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Juni 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 20. September 2016 in Kraft. Die im Beschlusstext aufgeführte Änderung gemäß Ziffer I.2. tritt mit Inkrafttreten der Qualitätsmanagement-Richtlinie in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 14a Abs. 3 Satz 4 GO
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Juni 2016 wurde vom BMG genehmigt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 14a Abs. 3 Satz 4 GO
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Juni 2016. Das Inkrafttreten erfolgt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.