Letzte Änderungen zu "Psychotherapie-Richtlinie:
Strukturreform der ambulanten Psychotherapie"
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Psychotherapie-Richtlinie: Strukturreform der ambulanten Psychotherapie
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Juni 2016 (in der Fassung des Beschlusses vom 24. November 2016) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht, tritt am 16. Februar 2017 in Kraft und findet ab 1. April 2017 Anwendung.
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Psychotherapie-Richtlinie: Strukturreform der ambulanten Psychotherapie
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Juni 2016 (in der Fassung des Beschlusses vom 24. November 2016) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 16. Februar 2017 in Kraft, findet aber erst ab 1. April 2017 Anwendung.
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Psychotherapie-Richtlinie: Strukturreform der ambulanten Psychotherapie
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Juni 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Veröffentlichung des Beschlusses im Bundesanzeiger ist vorbehaltlich der in der Teilgenehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 9. September 2016 angesprochenen Korrekturen und Auflagen erfolgt. Die Regelungen des Beschlusses zu § 38 und Anlage 2 sind beanstandet und werden nicht veröffentlicht. Die in der Teilgenehmigung des BMG angesprochenen Korrekturen und Auflagen werden vom G-BA bis zum 30. November 2016 mittels Änderungsbeschluss umgesetzt. Die Richtlinien-Änderung findet erst ab 01. April 2017 Anwendung.
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Psychotherapie-Richtlinie: Strukturreform der ambulanten Psychotherapie
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Juni 2016. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.