Letzte Änderungen zu "Psychotherapie-​Richtlinie:
Struktur­reform der ambulanten Psycho­therapie"

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  • 16.02.2017

    Psychotherapie-​Richtlinie: Struktur­reform der ambulanten Psycho­therapie

    Der Beschluss des Gemeinsamen Bundes­aus­schusses vom 16. Juni 2016 (in der Fassung des Beschlusses vom 24. November 2016) wurde im Bundes­an­zeiger veröffentlicht, tritt am 16. Februar 2017 in Kraft und findet ab 1. April 2017 Anwendung.

  • 16.02.2017

    Psychotherapie-​Richtlinie: Struktur­reform der ambulanten Psycho­therapie

    Der Beschluss des Gemeinsamen Bundes­aus­schusses vom 16. Juni 2016 (in der Fassung des Beschlusses vom 24. November 2016) wurde im Bundes­an­zeiger veröffentlicht und tritt am 16. Februar 2017 in Kraft, findet aber erst ab 1. April 2017 Anwendung.

  • 10.10.2016

    Psychotherapie-​Richtlinie: Struktur­reform der ambulanten Psycho­therapie

    Der Beschluss des Gemeinsamen Bundes­aus­schusses vom 16. Juni 2016 wurde im Bundes­an­zeiger veröffentlicht. Die Veröffent­lichung des Beschlusses im Bundes­an­zeiger ist vorbehaltlich der in der Teilge­neh­migung des Bundes­mi­nis­teriums für Gesundheit (BMG) vom 9. September 2016 angespro­chenen Korrekturen und Auflagen erfolgt. Die Regelungen des Beschlusses zu § 38 und Anlage 2 sind beanstandet und werden nicht veröffentlicht. Die in der Teilge­neh­migung des BMG angespro­chenen Korrekturen und Auflagen werden vom G-BA bis zum 30. November 2016 mittels Änderungs­be­schluss umgesetzt. Die Richtlinien-​Änderung findet erst ab 01. April 2017 Anwendung.

  • 20.06.2016

    Psychotherapie-​Richtlinie: Struktur­reform der ambulanten Psycho­therapie

    Beschluss des Gemeinsamen Bundes­aus­schusses vom 16. Juni 2016. Das Inkraft­treten erfolgt nach Nichtbe­an­standung durch das BMG und Veröffent­lichung im Bundes­an­zeiger.