Letzte Änderungen zu "Geschäftsordnung:
Änderung des Beschlusses vom 21.01.2016 - Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V"
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Geschäftsordnung: Änderung des Beschlusses vom 21.01.2016 - Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Mai 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 29. Juni 2016 in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung des Beschlusses vom 21.01.2016 - Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Mai 2016 wurde vom BMG genehmigt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung des Beschlusses vom 21.01.2016 - Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Mai 2016. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.