Letzte Änderungen zu "Heilmittel-Richtlinie:
Anpassung der Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf"
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Heilmittel-Richtlinie: Anpassung der Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Mai 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Anpassung der Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Mai 2016 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Anpassung der Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Mai 2016. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.