Letzte Änderungen zu "Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch:
Änderung in Abschnitt B – Regelungen zur postkoitalen Kontrazeption („Pille danach“)"
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Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch: Änderung in Abschnitt B – Regelungen zur postkoitalen Kontrazeption („Pille danach“)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. April 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 29. Juni 2016 in Kraft.
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Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch: Änderung in Abschnitt B – Regelungen zur postkoitalen Kontrazeption („Pille danach“)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. April 2016 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch: Änderung in Abschnitt B – Regelungen zur postkoitalen Kontrazeption („Pille danach“)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. April 2016. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.