Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VII:
Bestimmung von Arzneimitteln, deren Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen ist (2. Tranche)"
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VII: Bestimmung von Arzneimitteln, deren Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen ist (2. Tranche)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. April 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. August 2016 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VII: Bestimmung von Arzneimitteln, deren Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen ist (2. Tranche)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. April 2016 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VII: Bestimmung von Arzneimitteln, deren Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen ist (2. Tranche)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom21. April 2016. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.