Letzte Änderungen zu "Bestimmung der stellungnahmeberechtigten Spitzenorganisationen der Medizinproduktehersteller nach § 92 Absatz 7d Satz 1 Halbsatz 2 SGB V"
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Bestimmung der stellungnahmeberechtigten Spitzenorganisationen der Medizinproduktehersteller nach § 92 Absatz 7d Satz 1 Halbsatz 2 SGB V
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. März 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am 17. März 2016 in Kraft.
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Bestimmung der stellungnahmeberechtigten Spitzenorganisationen der Medizinproduktehersteller nach § 92 Absatz 7d Satz 1 Halbsatz 2 SGB V
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. März 2016.