Letzte Änderungen zu "Maßnahmen zur Qualitätssicherung der allogenen Stammzelltransplantation mit In-vitro-Aufbereitung des Transplantats bei akuter lymphatischer Leukämie und akuter myeloischer Leukämie bei Erwachsenen"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung der allogenen Stammzelltransplantation mit In-vitro-Aufbereitung des Transplantats bei akuter lymphatischer Leukämie und akuter myeloischer Leukämie bei Erwachsenen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. März 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er tritt am 8. Juli 2016 in Kraft und tritt mit Ablauf des 1. Juli 2021 außer Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung der allogenen Stammzelltransplantation mit In-vitro-Aufbereitung des Transplantats bei akuter lymphatischer Leukämie und akuter myeloischer Leukämie bei Erwachsenen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. März 2016 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung der allogenen Stammzelltransplantation mit In-vitro-Aufbereitung des Transplantats bei akuter lymphatischer Leukämie und akuter myeloischer Leukämie bei Erwachsenen
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. März 2016. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.