Letzte Änderungen zu "Verfahrensordnung:
Bewertung von Methoden mit Medizinprodukten der hohen Risikoklassen aufgrund § 137h SGB V"
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Verfahrensordnung: Bewertung von Methoden mit Medizinprodukten der hohen Risikoklassen aufgrund § 137h SGB V
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. März 2016 (in der Fassung des Beschlusses vom 7. Juli 2016) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 23. August 2016 in Kraft.
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Verfahrensordnung: Bewertung von Methoden mit Medizinprodukten der hohen Risikoklassen aufgrund § 137h SGB V
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. März 2016. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.