Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX:
Festbetragsgruppenbildung Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern, Gruppe 1, in Stufe 3"
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern, Gruppe 1, in Stufe 3
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Februar 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 16. April 2016 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern, Gruppe 1, in Stufe 3
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Februar 2016 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern, Gruppe 1, in Stufe 3
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Februar 2016. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.