Letzte Änderungen zu "Richtlinie zur Kinderonkologie:
Anlage 1 – Jährliche ICD-Anpassung"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur Kinderonkologie: Anlage 1 – Jährliche ICD-Anpassung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 3. Februar 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderonkologie: Anlage 1 – Jährliche ICD-Anpassung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 3. Februar 2016 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderonkologie: Anlage 1 – Jährliche ICD-Anpassung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 3. Februar 2016. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 1. Januar 2016.