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Änderung der Anlage I - Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V"
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I - Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Januar 2016. Das Inkrafttreten erfolgt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.