Letzte Änderungen zu "Geschäftsordnung:
Mitberatungsrecht der Länder gemäß § 92 Abs. 7f Satz 1 SGB V"
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Geschäftsordnung: Mitberatungsrecht der Länder gemäß § 92 Abs. 7f Satz 1 SGB V
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Januar 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 21. April 2016 in Kraft.
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Geschäftsordnung: Mitberatungsrecht der Länder gemäß § 92 Abs. 7f Satz 1 SGB V
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Januar 2016 wurde vom BMG genehmigt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Geschäftsordnung: Mitberatungsrecht der Länder gemäß § 92 Abs. 7f Satz 1 SGB V
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Januar 2016. Das Inkrafttreten erfolgt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.