Letzte Änderungen zu "Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung §116b SGB V:
Anpassung an das GKV-VSG und weitere Änderungen"
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung §116b SGB V: Anpassung an das GKV-VSG und weitere Änderungen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Dezember 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 29. Juli 2016 in Kraft.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung §116b SGB V: Anpassung an das GKV-VSG und weitere Änderungen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Dezember 2015 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung §116b SGB V: Anpassung an das GKV-VSG und weitere Änderungen
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Dezember 2015. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.