Letzte Änderungen zu "Qualitätsmanagement-Richtlinie:
Erstfassung"
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Qualitätsmanagement-Richtlinie: Erstfassung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Dezember 2015 in der Fassung des Beschlusses vom 15. September 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 16. November 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung, die Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung und die Qualitätsmanagement-Richtlinie Krankenhäuser außer Kraft.
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Qualitätsmanagement-Richtlinie: Erstfassung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Dezember 2015 (in der Fassung des Beschlusses vom 15. September 2016) wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätsmanagement-Richtlinie: Erstfassung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Dezember 2015 wurde vom BMG nicht beanstandet, aber mit einer Maßgabe verknüpft. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätsmanagement-Richtlinie: Erstfassung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Dezember 2015. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
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Qualitätsmanagement-Richtlinie: Erstfassung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Dezember 2015. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.