Letzte Änderungen zu "Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung:
Änderung in Teil 2 Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen"
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Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Änderung in Teil 2 Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Dezember 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 24. Mai 2016 in Kraft.
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Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Änderung in Teil 2 Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Dezember 2015 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Änderung in Teil 2 Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Dezember 2015. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.