Letzte Änderungen zu "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie:
Nicht-Änderung – ambulante Notfallversorgung im Krankenhaus"
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Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Nicht-Änderung – ambulante Notfallversorgung im Krankenhaus
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Dezember 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Nicht-Änderung – ambulante Notfallversorgung im Krankenhaus
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Dezember 2015 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Nicht-Änderung – ambulante Notfallversorgung im Krankenhaus
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Dezember 2015. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.