Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage III:
Nummer 6 – Analgetika in fixer Kombination mit nicht analgetischen Wirkstoffen und Nummer 18 – Antiphlogistika oder Antirheumatika in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage III: Nummer 6 – Analgetika in fixer Kombination mit nicht analgetischen Wirkstoffen und Nummer 18 – Antiphlogistika oder Antirheumatika in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Dezember 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 03. Februar 2016 in Kraft.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage III: Nummer 6 – Analgetika in fixer Kombination mit nicht analgetischen Wirkstoffen und Nummer 18 – Antiphlogistika oder Antirheumatika in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Dezember 2015 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.