Letzte Änderungen zu "Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma:
Anlage 1 – Jährliche ICD- und OPS-Anpassung"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma: Anlage 1 – Jährliche ICD- und OPS-Anpassung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 2. Dezember 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma: Anlage 1 – Jährliche ICD- und OPS-Anpassung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 2. Dezember 2015 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Januar 2016 in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma: Anlage 1 – Jährliche ICD- und OPS-Anpassung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 2. Dezember 2015. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.