Letzte Änderungen zu "Festzuschuss-Richtlinie:
Anpassung der Regelversorgung bei den zahntechnischen Leistungen nach § 56 SGB V – Befunde 6.5 und 6.5.1"
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Festzuschuss-Richtlinie: Anpassung der Regelversorgung bei den zahntechnischen Leistungen nach § 56 SGB V – Befunde 6.5 und 6.5.1
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Oktober 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
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Festzuschuss-Richtlinie: Anpassung der Regelversorgung bei den zahntechnischen Leistungen nach § 56 SGB V – Befunde 6.5 und 6.5.1
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Oktoober 2015 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Festzuschuss-Richtlinie: Anpassung der Regelversorgung bei den zahntechnischen Leistungen nach § 56 SGB V – Befunde 6.5 und 6.5.1
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Oktober 2015. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.