Letzte Änderungen zu "Rehabilitations-Richtlinie:
Bestimmung des Kreises der stellungnahmeberechtigten maßgeblichen Spitzenorganisationen der Leistungserbringer – Verzicht VPK"
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Rehabilitations-Richtlinie: Bestimmung des Kreises der stellungnahmeberechtigten maßgeblichen Spitzenorganisationen der Leistungserbringer – Verzicht VPK
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Oktober 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 25. Dezember 2015 in Kraft.
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Rehabilitations-Richtlinie: Bestimmung des Kreises der stellungnahmeberechtigten maßgeblichen Spitzenorganisationen der Leistungserbringer – Verzicht VPK
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Oktober 2015. Das Inkrafttreten erfolgt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger.