Letzte Änderungen zu "Bedarfsplanungs-Richtlinie:
Änderungen im 7. Abschnitt Unterversorgung (§§ 27-34 BPL-RL)"
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderungen im 7. Abschnitt Unterversorgung (§§ 27-34 BPL-RL)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Oktober 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 6. Januar 2016 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderungen im 7. Abschnitt Unterversorgung (§§ 27-34 BPL-RL)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Oktober 2015 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderungen im 7. Abschnitt Unterversorgung (§§ 27-34 BPL-RL)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Oktober 2015. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.