Letzte Änderungen zu "Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie:
Änderung zum Umfang der Stichprobenprüfungen im Leistungsbereich Computertomographie – Fristverlängerung"
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Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie: Änderung zum Umfang der Stichprobenprüfungen im Leistungsbereich Computertomographie – Fristverlängerung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. September 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
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Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie: Änderung zum Umfang der Stichprobenprüfungen im Leistungsbereich Computertomographie – Fristverlängerung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. September 2015 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Januar 2016 in Kraft.
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Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie: Änderung zum Umfang der Stichprobenprüfungen im Leistungsbereich Computertomographie – Fristverlängerung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. September 2015. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 01. Januar 2016.