Letzte Änderungen zu "Bestimmung der stellungnahmeberechtigten Spitzenorganisationen der Medizinproduktehersteller nach § 92 Absatz 7d Satz 1 Halbsatz 2 SGB V "
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Bestimmung der stellungnahmeberechtigten Spitzenorganisationen der Medizinproduktehersteller nach § 92 Absatz 7d Satz 1 Halbsatz 2 SGB V
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. September 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 17. September 2015 in Kraft.
-
Bestimmung der stellungnahmeberechtigten Spitzenorganisationen der Medizinproduktehersteller nach § 92 Absatz 7d Satz 1 Halbsatz 2 SGB V
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. September 2015. Das Inkrafttreten erfolgte am 17. September 2015.