Letzte Änderungen zu "Geschäftsordnung:
Änderung der Anlage I - Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I - Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. September 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht . Das Inkrafttreten erfolgte zum 1. Dezember 2015.
-
Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I - Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. September 2015 wurde vom BMG genehmigt und tritt somit am 1. Dezember 2015 in Kraft.
-
Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I - Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. September 2015. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.