Letzte Änderungen zu "Geschäftsordnung:
Änderung der Anlage I - Bestimmung der Stimmrechte nach § 14a Absatz 3 Satz 4 GO"
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I - Bestimmung der Stimmrechte nach § 14a Absatz 3 Satz 4 GO
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. September wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 20. Januar 2016 in Kraft. Die im Beschlusstext aufgeführte Änderung gemäß Ziffer I.2 tritt mit Inkrafttreten der Qualitätsmanagement-Richtlinie in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I - Bestimmung der Stimmrechte nach § 14a Absatz 3 Satz 4 GO
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. September 2015 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I - Bestimmung der Stimmrechte nach § 14a Absatz 3 Satz 4 GO
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. September 2015. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.