Letzte Änderungen zu "Bedarfsplanungs-Richtlinie:
Voraussetzungen für eine Zulassung zur gemeinsamen Berufsausübung bei Zulassungsbeschränkungen (§ 40 BPL-RL)"
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Voraussetzungen für eine Zulassung zur gemeinsamen Berufsausübung bei Zulassungsbeschränkungen (§ 40 BPL-RL)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. August 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 22. Oktober 2015 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Voraussetzungen für eine Zulassung zur gemeinsamen Berufsausübung bei Zulassungsbeschränkungen (§ 40 BPL-RL)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. August 2015 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Voraussetzungen für eine Zulassung zur gemeinsamen Berufsausübung bei Zulassungsbeschränkungen (§ 40 BPL-RL)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. August 2015. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.