Letzte Änderungen zu "Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) der UICC Stadien I–III:
Verlängerung der Gültigkeitsdauer"
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) der UICC Stadien I–III: Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. August 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 4. November 2015 in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) der UICC Stadien I–III: Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. August 2015 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) der UICC Stadien I–III: Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. August 2015. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.