Letzte Änderungen zu "Mutterschafts-Richtlinien:
Anpassung der Anlage 3 (Mutterpass) – Eintrag zur Durchführung eines HIV-Tests"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Mutterschafts-Richtlinien: Anpassung der Anlage 3 (Mutterpass) – Eintrag zur Durchführung eines HIV-Tests
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. August 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 10. November 2015 in Kraft.
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Mutterschafts-Richtlinien: Anpassung der Anlage 3 (Mutterpass) – Eintrag zur Durchführung eines HIV-Tests
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. August 2015 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mutterschafts-Richtlinien: Anpassung der Anlage 3 (Mutterpass) – Eintrag zur Durchführung eines HIV-Tests
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. August 2015. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.