Letzte Änderungen zu "Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung §116b SGB V:
Delegation der jährlichen Anpassung der Richtlinie an die ICD-10-GM-Aktualisierung an den Unterausschuss Ambulante spezialfachärztliche Versorgung"
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung §116b SGB V: Delegation der jährlichen Anpassung der Richtlinie an die ICD-10-GM-Aktualisierung an den Unterausschuss Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Juni 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 03. September 2015 in Kraft.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung §116b SGB V: Delegation der jährlichen Anpassung der Richtlinie an die ICD-10-GM-Aktualisierung an den Unterausschuss Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Juni 2015 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung §116b SGB V: Delegation der jährlichen Anpassung der Richtlinie an die ICD-10-GM-Aktualisierung an den Unterausschuss Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Juni 2015. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.