Letzte Änderungen zu "Geschäftsordnung:
Änderung der Anlage I - Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V"
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I - Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 4. Juni 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 12. Juni 2015 in Kraft.