Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Beschluss eines Anhangs 1 (Datensatzbeschreibung für das Berichtsjahr 2014) zu Anlage 1"
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Beschluss eines Anhangs 1 (Datensatzbeschreibung für das Berichtsjahr 2014) zu Anlage 1
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. April 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Beschluss eines Anhangs 1 (Datensatzbeschreibung für das Berichtsjahr 2014) zu Anlage 1
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. April 2015. Das Inkrafttreten erfolgt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Juli 2015.