Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Änderung von Grenzwerten in Anhang 1 zu Anlage 1 (Datensatzbeschreibung) für das Nachlieferverfahren für das Berichtsjahr 2013"
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von Grenzwerten in Anhang 1 zu Anlage 1 (Datensatzbeschreibung) für das Nachlieferverfahren für das Berichtsjahr 2013
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. März 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 16. April 2015 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von Grenzwerten in Anhang 1 zu Anlage 1 (Datensatzbeschreibung) für das Nachlieferverfahren für das Berichtsjahr 2013
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. März 2015. Das Inkrafttreten erfolgt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger.