Letzte Änderungen zu "Ermittlung der nach § 92 Absatz 7d Satz 1 SGB V stellungnahmeberechtigten Medizinproduktehersteller:
Stammzelltransplantation mit In-vitro-Aufbereitung des Transplantats bei akuter lymphatischer Leukämie und akuter myeloischer Leukämie – Aufforderung zur Meldung"
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Ermittlung der nach § 92 Absatz 7d Satz 1 SGB V stellungnahmeberechtigten Medizinproduktehersteller: Stammzelltransplantation mit In-vitro-Aufbereitung des Transplantats bei akuter lymphatischer Leukämie und akuter myeloischer Leukämie – Aufforderung zur Meldung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 26. Februar 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.