Letzte Änderungen zu "Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung:
Änderung in Teil 1 § 26 und Teil 2"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Änderung in Teil 1 § 26 und Teil 2
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Februar 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. Juli 2015 in Kraft.
-
Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Änderung in Teil 1 § 26 und Teil 2
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Februar 2015 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Änderung in Teil 1 § 26 und Teil 2
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Februar 2015. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.