Letzte Änderungen zu "Bedarfsplanungs-Richtlinie:
Ausnahmen von der Leistungsbegrenzung bei angestellten Ärzten (§ 58 Absatz 5 BPL-RL)"
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Ausnahmen von der Leistungsbegrenzung bei angestellten Ärzten (§ 58 Absatz 5 BPL-RL)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Dezember 2014 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. März 2015 in Kraft.